Nach nun 30 Jahren Berufsausübung als Zahnärztin habe ich beschlossen, meine Kassenzulassung zum 1. Oktober 2024 abzugeben.
Die gesundheitspolitische Entwicklung in Deutschland hat fatale Folgen auf unseren Praxisalltag. Seit einigen Jahren müssen wir immer häufiger mit Honorarkürzungen rechnen. Die Gründe sind vielfältig, zum Beispiel sind es Strafen wegen der fehlenden Anbindung an die (nicht funktionierende) Telematik und eRezept, oder die Verweigerung der elektronischen Patientenakte. Auch Bearbeitungsgebühren, Budgetierungen oder Honorarverteilungsmaßnahmen sind hier zu nennen.
Es sind aber nicht nur die finanziellen Einbußen die uns belasten, sondern auch der enorme bürokratische Aufwand, um all die Verordnungen und Gesetze einzuhalten. Wir möchten nicht mehr täglich unseren Budgetradar analysieren müssen, nicht mehr verpflichtet werden Ihre sensiblen Behandlungsdaten an eine zentrale Datenbank zu übertragen, Sie unnötigen Gutachten- und Prüfungsverfahren auszusetzen, bevor das medizinisch Notwendige durchgeführt werden darf.
Nicht mehr von unserem maroden Gesundheitssystem abhängig zu sein gibt uns wieder die Behandlungsfreiheit zurück, die Zeit für unsere Patienten.
Sie werden wie ein Privatpatient behandelt und erhalten im Anschluss der Behandlung eine Privatrechnung. Diese wird die Privatpositionen in der Höhe beinhalten, wie die Leistungen bis dato direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet wurden.
Ein Rechenbeispiel (für die Leistungen, die meistens bei der Vorsorgeuntersuchung anfallen): Untersuchung: 22,61€ Prüfung der Vitalität: 7,54€ Panoramaröntgen: 45,23€ Prüfung Parodontalstatus: 15,00€ Kinderprophylaxe bis 18: 65,00€
Als gesetzlich versicherter Patient habe Sie die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung zu wählen (nähre Info dazu finden Sie hier). Manche Kassen weigern sich allerdings Ihren Antrag zu genehmigen wenn keine Kassenzulassung vorhanden ist. Wir weisen an dieser Stelle auf das SGB V § 13 Abs. 2, wo medizinische und soziale Gründe als eine Ausnahme von dieser Regelung genannt werden.
Unberührt von der Änderung bleibt die Professionelle Zahnreinigung, die, wie bisher auch, privat abgerechnet wird.
Haben Sie eine Zusatzversicherung, reichen Sie die Privatrechnung auf jeden Fall ein. Abhängig von Ihrem Tarif werden diese Leistungen anteilig erstattet.
Für sonstige Behandlungen, die sich bei der Vorsorgeuntersuchung eventuell ergeben, werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt beraten.
Ihr Bonusheft wird wie gehabt „abgestempelt“, ob digital oder in Papierform.
Wir freuen uns sehr, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.